Haushalt & Finanzen 2021 – Haushaltssicherungskonzept vermeiden
Ziel der CDU ist es, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) für Xanten zu vermeiden. Denn mit einem HSK wären unweigerlich drastische Einschnitte in die freiwilligen Leistungen der Stadt für Ihre Bürger*innen verbunden.
Finanzielle Zuwendungen und Anerkennung beispielsweise für ehrenamtliches Engagement der Vereine wären dann nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Hinzu kommt ein zweiter, ebenso wichtiger Punkt: Im HSK ist der Haushalt genehmigungspflichtig, so dass politische Handlungsspielräume deutlich eingeschränkt würden.
Vor allem aber hätte ein HSK unausweichlich Steuererhöhungen zur Folge – Steuererhöhungen, die ebenso hoch ausfallen würden wie die von der Verwaltung im Haushaltsentwurf 2021 vorgeschlagenen Anpassungen.
Wer also offen ein HSK fordert oder stillschweigend in Kauf nimmt, spricht sich für weniger Förderung zum Beispiel des Ehrenamts aus, will unnötig politische Gestaltungsmöglichkeiten preisgeben und befürwortet Steuererhöhungen, ohne dies offen auszusprechen und transparent zu machen.
Das ist nicht der Stil der CDU! Wir zeigen mit unseren Anträgen, die den Haushalt 2021 betreffen, Alternativen zum HSK und damit zur schlechtesten aller Möglichkeiten auf. Was wir im Einzelnen planen und wie wir dies begründen, finden Sie demnächst hier.
Hinweis:
Den rechtlichen Rahmen des HSK regelt § 76 der Gemeindeordnung NRW. Er ist unter der folgenden URL im Internet abrufbar: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146702,77

