Seit vielen Jahren ist der städtische Haushalt unterfinanziert und weist ein Defizit aus. Zurückzuführen ist dieser Umstand in der Hauptsache auf eine relativ geringe Ertragskraft der Stadt und überproportional stark steigende Transferleistungen, zu deren Zahlung kreisangehörige Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind. Allein im Bereich Jugend und Soziales ergeben sich daraus für das laufende Jahr rund 1,5 Mio. Euro zusätzliche (!) Kosten, die an den Kreis Wesel abzuführen sind. Die allgemeine Kostensteigerung z.B. im Energiebereich und im Beschaffungswesen sowie die Tariferhöhungen der letzten Jahre tun schließlich ihr Übriges. Einem solchen strukturell bedingten Defizit ist mit Sparanstrengungen allein nicht wirkungsvoll beizukommen, wenn man keine Einschnitte bei Sportstätten und Kultureinrichtungen vornehmen und diese schließen will.
Genau das möchte die CDU unter allen Umständen vermeiden und stattdessen mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen gegensteuern. Neben Sparmaßnahmen ist für uns deshalb die Anpassung der Steuereinnahmen unumgänglich und letztlich alternativlos. Auch wenn uns dieser Schritt alles andere als leichtfällt, werden wir der von der Verwaltung vorgeschlagenen Anpassung der Hebesätze zustimmen, nachdem diese in Xanten über viele Jahre, teils sogar über Jahrzehnte hinweg, nicht mehr erhöht worden sind.
Dies tun wir in dem Bewusstsein, dass die Anhebung der Steuersätze im Beschlussvorschlag der Verwaltung im Endeffekt moderat ausfällt und letztlich dazu führt, dass die Steuerbelastung in Xanten auf einem Niveau liegen würde, das in anderen, mit Xanten vergleichbaren Kommunen im Kreis Wesel teils schon vor Jahren erreicht worden ist. Das bedeutet im Einzelnen, dass wir der Anhebung der Grundsteuer B (bezogen auf ein Haus mittlerer Größe und Güte) um ca. 12,– Euro im Monat zustimmen werden. Die Grundsteuer A könnte nach unserem Dafürhalten um jährlich 5 Euro je Hektar steigen. Aber auch die Gewerbesteuer könnte angehoben werden, wenn man bedenkt, dass Betriebe, die aus welchen Gründen auch immer keine Umsätze verbuchen, selbstverständlich auch keine Gewerbesteuern entrichten müssen. Darüber hinaus gibt es hohe Freibeträge, die sicherstellen, dass Gewinne von bis zu 24.000,– Euro von der Gewerbesteuer völlig unangetastet bleiben.
Das Anheben von Steuern ist unpopulär, dessen ist sich die CDU bewusst. Wer aber diesen Schritt jetzt nicht unternimmt, handelt politisch nicht verantwortungsvoll, sondern verhindert den Ausgleich des Haushaltsdefizits und damit das Einschlagen eines Wegs hin zur „Schwarzen Null“ und mehr Generationengerechtigkeit. Ohne die moderate Anhebung der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer würde die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts provoziert, dessen Folgen für Xantens Bürger*innen in vielen Bereichen nicht absehbare Konsequenzen hätte. Nur eines wäre dann sicher: Spätestens in der zweiten Jahreshälfte hätte uns das Thema „Steuererhöhung“ unter sehr viel schlechteren Rahmenbedingungen wieder eingeholt.
Welche Sparvorschläge wir unterbreiten und wie wir diese begründen, finden Sie in Kürze hier.
Hinweis: Die Grundlagen kommunaler Haushaltsführung sind in dem gleichnamigen Band der Hanns Seidel Stiftung (Kommunalpolitischer Leitfaden, Bd. 3) unter der folgenden URL nachzulesen: https://www.hss.de/download/publications/Leitfaden_Kommunalpolitik_Band3_Haushaltsfuehrung.pdf